Event Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Firma Event Marketing GmbH – nachfolgend Auftragnehmer genannt - liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.

Von diesen Bedingungen insgesamt oder teilweise abweichende oder ergänzende Bestimmungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Ist der Auftraggeber Kaufmann kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.

Sofern nicht ausdrücklich unter Abänderung dieser Klausel vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Durchführung der Auftragsleistungen als Dienstvertrag. Ein werkvertraglicher Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Soweit es sich bei dem Auftrag um einen Modulverkauf handelt, sind 50% der Summe bei Auftragserteilung und 50% bei Lieferung fällig. Sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall vereinbart, werden Skontoabzüge nicht gewährt.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Auftrag beruht. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§ 4 Änderungsvorbehalt 
In der künstlerischen Gestaltung der Auftragsleistungen ist der Auftragnehmer frei. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grunde (z.B. Absage eines Künstlers) in für den Auftraggeber zumutbarer Weise zu ändern, soweit dadurch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers geändert wird.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere die Einholung sämtlicher gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie die Erfüllung gegebenenfalls bestehender oder noch zu erteilender behördlicher Auflagen. Dazu gehört auch, ungehinderten Zugang zum Ort der Vertragserfüllung sowie die erforderliche Infrastruktur (Strom/Wasser) zu gewährleisten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten.

§ 6 Stornobedingungen
Bis zum Beginn der beauftragten Veranstaltung kann der Auftraggeber unter den Bedingungen dieses Paragraphen den Auftrag schriftlich kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr zu berechnen, ohne selbst zu weiterer Leistung verpflichtet zu sein:

Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Honorars,
bei einem Rücktritt zwischen 14 und 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 75% des Honorars, bei einem Rücktritt zwischen 9 und 3 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 90% des Honorars, danach 100% des Honorars.

Bis zur Höhe von 100% des Honorars trägt der Auftraggeber gegen Nachweis zusätzlich die Kosten der Herstellung und für den Erwerb von Gegenständen, die ausschließlich für den Auftrag hergestellt oder erworben wurden.

§ 7 Mängel und Gewährleistung

7.1. Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Käufer (Kunde) hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadensersatzansprüche) durch Vermerk auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche der Verkäuferin bekannt zu geben.

7.2. Geltungsumfang und Zeitraum

Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware und ist nach diesem Zeitraum auf jegliche sonstige Ansprüche, etwa auf Schadensersatz ausgeschlossen.

7.3. Besserung

Die Verkäuferin leistet bei Auftreten eines Mangels nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der fehlerhaften Sache oder Zurücknahme derselben gegen Refundierung des Kaufpreises. Ein Preisminderungsanspruch des Käufers (Kunden) besteht erst dann, wenn die Verkäuferin nicht innerhalb angemessener Frist im vorangeführten Sinne gewährleistet.

7.4. Ort der Besserung

Die Mängelbehebung erfolgt nach freier Wahl der Verkäuferin in ihren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. Erfolgt die Mängelbehebung in den Geschäftsräumen der Verkäuferin, hat der Käufer die Ware über entsprechende Aufforderung seitens der Verkäuferin ordnungsgemäß verpackt auf seine Kosten an die Letztere zurückzustellen.

7.5. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Verkäuferin bei Eintritt eines Mangels ist für welche Ansprüche immer der Höhe nach mit dem Kaufpreis für den vom Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Käufer/Kunden) im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens der Verkäuferin entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.

Beispiel: Eine aufgehängte Lichterkette fällt wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Produktions- oder Materialfehlers teilweise aus. Die Kosten für die Demontage und Wiederanbringung des vom Mangel betroffenen Teiles der Lichterkette können gegenüber der Verkäuferin nicht geltend gemacht werden. Deren Gewährleistungs- und Schadenersatz-ansprüche sind durch Ersatzlieferung der vom Mangel betroffenen Teile der Ware oder Refundierung des anteiligen Kaufpreises jedenfalls zur Gänze erfüllt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7.6. Verfall der Gewährleistung

Die Verkäuferin ist von jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzpflicht jedenfalls befreit, wenn an den gelieferten Produkten Änderungen, Bearbeitungen oder ähnliches durch den Käufer (Kunden) oder Dritten vorgenommen werden, ebenso haftet sie nicht für Mängel, die durch den Einfluss außergewöhnlicher äußerer Verhältnisse oder Nachverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind.

7.7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Die Haftung der Verkäuferin ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit der Ersatz von solchen (wie etwa für Aufwendungen im Zuge einer Mängelbehebung nach den vor dargestellten Punkten) nicht ohnehin ausgeschlossen ist.

7.8. Gebrauchte Produkte

Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen.

7.9. Einhaltung einschlägiger Vorschriften

Der Kunde erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benutzung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb des Produktes eingehalten werden.

7.10 LED

Farbabweichungen sind möglich

§ 8 Kündigung des Auftragnehmers
Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten aus § 3 und/oder § 5, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen, wenn er zuvor dem Auftraggeber gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Einzelfall kann diese Frist nur wenige Stunden lang sein, wenn andernfalls der Auftrageserfolg gefährdet würde.

In diesem Fall werden die Leistungen des Auftragnehmers bis zur Kündigung nach den üblichen Stundensätzen vergütet. Daneben verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Auftragssumme abzüglich Vergütung gem. § 6 Abs. 2 S. 1, soweit nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Geistiges Eigentum 
Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Firma Event Marketing GmbH. Sie sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die von der Auftragnehmerin erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Auftragnehmerin als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein der Auftragnehmerin vorbehalten.

Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Auftragnehmerin kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.

§ 10 Schweigepflicht 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Meidung einer Konventionalstrafein Höhe von 1000,00 €, über die getroffenen Vereinbarungen  - insbesondere die Honorarsumme - Schweigen zu bewahren, es sei denn, er ist zu Auskünften gesetzlich verpflichtet. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.

§ 11 Provisionsvereinbarung 
Eine Provisionsvereinbarung setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.

§ 12 Sicherheitsbestimmung 
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass einen weitere Vertragserfüllung zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führt.

§ 13 Teambekleidung und Eigenwerbung 
Falls nicht anders vereinbart, treten die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers in Event Marketing GmbH Teamkleidung auf. Der Auftraggeber hat einen angemessenen Umfang an Werbeflächen für den Auftragnehmer zu stellen.

§ 14 Haftung und Gewährleistung
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das beauftragte Projekt für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht ausgelöst. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.

Zeigen sich während der Veranstaltung Mängel, so hat der Auftraggeber diese beim Auftragnehmer anzuzeigen. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche aufgrund dieses Mangels ausgeschlossen.

Eine Gewährleistung für den zugedachten Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen. Die Benutzung der vom Auftragnehmer gestellten Geräte oder Gegenstände geschieht im übrigen auf eigene Gefahr.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 15 Schriftklausel
Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen nicht. Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

§ 16 Gerichtstandklausel und anwendbares Recht
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit  diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

 

Stand: 29.10.08

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